Häufige Fragen (FAQ)

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kriegsdienstverweigerung in Deutschland. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und sollen Ihnen helfen, den Antragsprozess besser zu verstehen.

Was ist die Kriegsdienstverweigerung?

Die Kriegsdienstverweigerung ist das Recht, den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen abzulehnen. Dieses Grundrecht ist in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert.


Wer kann den Kriegsdienst verweigern?

Grundsätzlich können folgende Personen einen Antrag stellen:

  • Wehrpflichtige im Falle einer Wiedereinführung der Wehrpflicht
  • Ungediente Personen im Verteidigungsfall
  • Reservistinnen und Reservisten
  • Aktive Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Voraussetzung ist eine ernsthafte und glaubhafte Gewissensentscheidung.


Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Kriegsdienstverweigerung?

Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes:

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“


Wie stelle ich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung?

Der Antrag erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde. Er umfasst in der Regel:

  • Ein formloses Antragsschreiben
  • Eine ausführliche persönliche Begründung
  • Einen tabellarischen Lebenslauf

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Antrag & Ablauf“.


Welche Behörde ist für den Antrag zuständig?

Der Antrag ist an folgende Stelle zu richten:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
– Wehrersatzbehörde –
Militärringstraße 1000
50737 Köln


Kann der Antrag jederzeit gestellt werden?

Ja. Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, insbesondere im Falle einer Einberufung oder während des Dienstes.


Ist eine Kriegsdienstverweigerung auch während des Wehrdienstes möglich?

Ja. Auch aktive Soldatinnen und Soldaten können einen Antrag stellen. Bis zur Entscheidung bleiben sie jedoch grundsätzlich dienstpflichtig.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen vollständigen Antrag sind üblicherweise folgende Dokumente erforderlich:

  • Antragsschreiben
  • Persönliche Begründung
  • Tabellarischer Lebenslauf

Vorlagen finden Sie auf der Seite „Downloads“.


Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. In der Regel dauert das Verfahren mehrere Wochen bis Monate, abhängig von der individuellen Situation und der Vollständigkeit der Unterlagen.


Reicht Angst vor Krieg als Begründung aus?

Angst allein genügt in der Regel nicht. Sie kann jedoch Bestandteil einer umfassenden Gewissensentscheidung sein, wenn sie nachvollziehbar und glaubwürdig dargelegt wird.


Entstehen durch die Kriegsdienstverweigerung Nachteile?

Nein. Die Wahrnehmung des Grundrechts darf nicht zu rechtlichen Nachteilen führen. Sie ist verfassungsrechtlich geschützt.


Was passiert nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer?

Im Falle einer Einberufung zum Wehrdienst würden anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht zum Dienst mit der Waffe verpflichtet. Stattdessen könnten zivile Verpflichtungen vorgesehen werden, sofern diese gesetzlich geregelt sind.


Sind die Musterschreiben auf dieser Website rechtsverbindlich?

Nein. Die bereitgestellten Vorlagen dienen ausschließlich als Orientierungshilfe und ersetzen keine rechtliche Beratung.


Sind die Downloads kostenlos?

Ja. Alle Vorlagen und Informationen auf dieser Website stehen kostenlos zur Verfügung.


Steht diese Website in Verbindung mit einer Behörde?

Nein. KDV-Ratgeber ist ein unabhängiges und privates Informationsportal und steht in keiner Verbindung zu staatlichen Institutionen.


Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen.